Zum weiteren Leistungsspektrum meines Ingenieurbüros zählen die Leistungen für den vorbeugenden baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz gemäß Landesbauordnung (HBO) sowohl als
Planungsleistung zur Festlegung der objektspezifischen Brandschutzanforderungen und deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden als auch als
Beratungsleistung von Objekt- und Fachplanern bei der Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
Zu diesen Leistungen des Brandschutzes gemäß AHO-Fachkommission Brandschutz gehören insbesondere die Erstellung von Nachweisen des vorbeugenden Brandschutzes in Form von ausgearbeiteten Checklisten, prägnanten Kurzkonzepten oder insbesondere auch umfassenden Brandschutzkonzepten, die bei Sonderbauten gemäß §2 Abs. 8 HBO zwingend erforderlich und in Anlehnung an Ziffer 7 Bauvorlagenerlass zur HBO erstellt werden sollten.
Diesen Anforderungen können wir in meinem Ingenieurbüro vollumfänglich gerecht werden.